Beratung nach traumatischen Erfahrungen rund um die Familiengründung

Die Gründung einer Familie sollte im Leben eines Paares einer der schönsten Momente sein.
Aber manchmal trüben traumatische Ereignisse wie Verlust, Todesangst, Scham oder verletzte Gefühle diesen Neubeginn. Auch wenn das Erlebte schon Wochen, Monate , ja manchmal sogar Jahre vorbei ist, können diese furchtbaren Gefühle anhalten und Sie im Leben immer wieder ereilen und beeinträchtigen.
Für eine Aufarbeitung ihrer erschütternden Erfahrungen, stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Um ein Gesprächstermin zu vereinbaren, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit mir auf.

Termine nur nach Vereinbarung

Bezahlung

Der Heilpraktiker zählt zu den freien Berufen, mit Erlaubnis ein Honorar zu erheben. Dieses kann sich nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis richten.
Gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen besteht rechtlich kein Erstattungsanspruch auf Leistungen des Heilpraktikers.

Umsatzsteuer

Heilpraktiker sind nach §4 Nr14 des UStG von der Umsatzsteuer befreit. Daher wird auf der Rechnung (Liquidation) keine Umsatzsteuer ausgewiesen.